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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17 B (SO) RG   

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https://dejure.org/2017,97656
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17 B (SO) RG (https://dejure.org/2017,97656)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.03.2017 - L 8 SF 7/17 B (SO) RG (https://dejure.org/2017,97656)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. März 2017 - L 8 SF 7/17 B (SO) RG (https://dejure.org/2017,97656)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 8 SF 2/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17
    Die Anhörungsrüge des Klägers im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 28. Februar 2017 - L 8 SF 2/17 B (SO) wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger wendet sich mit seiner am 17. März 2017 eingegangenen Anhörungsrüge gegen den ihm am 3. März 2017 zugestellten Beschluss vom 28. Februar 2017, mit dem der Senat im Verfahren L 8 SF 2/17 B (SO) seine Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss des Sozialgerichts (SG) Hannover abgelehnt hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17
    Der Antragssteller hält frühere Entscheidungen des Senats (L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10) offensichtlich für falsch und die Beschlüsse vom 28. Februar 2017 für "krass rechtsfehlerhaft" und "offenkundigen juristischen Schwachsinn".
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (s. hierzu auch Beschluss des BVerfG vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet jedoch nicht, dass jeder nicht - mehr - anfechtbare Beschluss auf eine Anhörungsrüge hin zu überprüfen ist; vielmehr beschränkt sich die Überprüfungspflicht auf diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beendet haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17
    Der Antragssteller hält frühere Entscheidungen des Senats (L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10) offensichtlich für falsch und die Beschlüsse vom 28. Februar 2017 für "krass rechtsfehlerhaft" und "offenkundigen juristischen Schwachsinn".
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